Digitale Teilhabe – Barrierefreiheit für Webseiten

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft – aber was bedeutet das für Ihre Webseite?

Webseiten fallen nicht pauschal unter das BFSG, allerdings regelt das Gesetz die Barrierefreiheit von „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Diese Art der Dienstleistung liegt schon vor, wenn eine Webseite eine Buchungsoption für Termine oder eine anderweitige Kontaktaufnahme über ein Formular zur Verfügung stellt. Diese Option stellt einen Schritt auf dem Weg zum Abschluss eines Verbrauchervertrages dar. Somit fallen Online-Shops in jedem Fall unter das BFSG, die meisten anderen Websites mit Kontaktformular aber auch.

Ob Ihre Website unter das neu in Kraft tretende Gesetz fällt oder nicht ist jedoch eher unerheblich, denn Barrierefreiheit lohnt sich immer!

Was bringt mir die Barrierefreiheit?

Inklusion und Barrierefreiheit im Internet haben eine stetig steigende Bedeutung und das ist auch gut so! Denn: rund 30 % der Bevölkerung haben eine Einschränkung in der Bereichen Sehen, Motorik oder Konzentration. 10 % gelten sogar als schwerbehindert. Diese Personen sind statistisch gesehen überdurchschnittlich aktiv im Internet. Mit einer Website, die die Bedürfnisse beeinträchtigter Menschen berücksichtigt, erhöhen Sie Ihre Reichweite und erweitern Ihre Zielgruppe.

Das allein sollte schon Argument genug für barrierefreies Design sein, aber es geht noch weiter: Barrierefreiheit beginnt im Quelltext. So können nämlich Assistenzsysteme den Kontext der Seite erfassen, aber auch die Crawler der Suchmaschinen lesen Ihre Seite auf diese Weise. Die Barrierefreiheit Ihrer Seite beschert Ihnen also auch ein besseres Ranking in den Suchmaschinenergebnissen.

Aber auch eine kleine, für viele von uns schon selbstverständliche Funktion einer Website gehört zum Thema Barrierefreiheit – Responsives Design. Die Website sollte sowohl auf kleinen als auch auf großen Bildschirmen funktionieren.

Und was gehört nun genau dazu?

Die 8 wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Website sind

  1. Tastaturbedienbarkeit
  2. Gut beschriftete Formularfelder
  3. Responsives Design insbesondere bei der Textgröße
  4. Anpassbarer Zeichen- und Zeilenabstand
  5. Untertitel bei Inhalten mit Ton
  6. Multimediale Inhalte haben eine Navigationsleiste
  7. Überschriften & Beschriftungen sind aussagekräftig
  8. Interaktive Elemente (z. B. Dropdowns) müssen auslesbar sein

Auch unsere eigene Website ist in Sachen Barrierefreiheit noch nicht ganz einwandfrei, aber wir lernen ständig dazu und bemühen uns, für uns und unsere Kunden alle Erkenntnisse umzusetzen.

Hier in unserem Blog finden Sie immer wieder neue interessante Informationen zu unseren Arbeitsbereichen.

Ein Artikel von Daniela
Ich arbeite seit 2020 bei der Wollenhaupt GmbH und stehe unseren Kunden im Bereich Beratung, Auftragsannahme und -abrechnung zur Verfügung. Seit 2024 verfasse ich für Sie informative Artikel über die großen und kleinen "Geheimnisse" unserer Arbeit.