Was ist eigentlich die PPWR?

Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft. Ein großer Teil der neuen Anforderungen gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in der Europäischen Union.

Auch für Unternehmen, die Verpackungen einsetzen oder in Verkehr bringen, ergeben sich daraus neue Anforderungen. Gleichzeitig sind noch nicht alle Detailfragen abschließend geklärt. Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass bei der praktischen Umsetzung derzeit noch Unsicherheiten bestehen.

Was ist die PPWR?

Mit der PPWR verfolgt die EU das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Unter anderem geht es um Anforderungen an:

  • die Recyclingfähigkeit von Verpackungen,
  • die Vermeidung unnötiger Verpackungen,
  • den Einsatz von Rezyklaten,
  • Wiederverwendbarkeit und Wiederverwendung,
  • bestimmte Anforderungen an Kompostierbarkeit,
  • sowie künftig um Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Was bedeutet das für Sie als unseren Kunden?

Entscheidend ist: Die PPWR verteilt die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette nach den jeweiligen Rollen.

Wir sind Ihr Lieferant von Verpackungen, aber nicht der Hersteller der von uns gelieferten Verpackungen im Sinne der PPWR.

Das bedeutet insbesondere: Wir übernehmen nicht automatisch die Herstellerverantwortung für die Verpackungen, die Sie bei uns beziehen. Gleichzeitig haben wir als Lieferant die Aufgabe, Ihnen die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Sie für die Beurteilung und den Nachweis der Konformität Ihrer Verpackungen benötigen.

Der BVDM hat hierzu im Juni und Juli 2026 eigens Leitfäden und Musterschreiben für die Kommunikation zwischen Kunden, Lieferanten und Vorlieferanten bereitgestellt.

Was können wir für Sie tun?

Wir haben uns auf die neuen Anforderungen eingestellt und unterstützen Sie insbesondere bei der Informationsbereitstellung zu den von uns gelieferten Verpackungen.

Je nach Verpackung und Anwendungsfall können wir Sie beispielsweise unterstützen bei:

Informationen zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien

Wir stellen Ihnen die uns von unseren Vorlieferanten vorliegenden Informationen zu den eingesetzten Materialien und Verpackungskomponenten zur Verfügung.

Weitergabe relevanter Lieferanteninformationen

Wir holen erforderliche Informationen bei unseren Vorlieferanten ein und stellen Ihnen diese – soweit für die jeweilige Verpackung relevant und verfügbar – zur Verfügung.

Unterstützung bei Kunden- und Lieferantenanfragen

Wenn Sie von Ihrer Einkaufs-, Qualitäts- oder Nachhaltigkeitsabteilung einen Fragebogen oder eine Informationsanforderung zur PPWR erhalten, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam, welche Angaben wir als Lieferant zu den von uns gelieferten Verpackungen bereitstellen können.

Unterstützung bei der Dokumentation

Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre Verpackungsprodukte relevanten Informationen strukturiert zusammenzustellen. Bitte beachten Sie dabei: Die vollständige Bewertung der Konformität und die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Pflichten können je nach Rolle und Anwendungsfall bei Ihnen als Kunde bzw. dem jeweiligen Wirtschaftsakteur liegen.

Wichtig: Noch nicht alle Fragen sind abschließend geklärt

Die PPWR ist bereits anwendbar, dennoch befinden sich einzelne praktische und rechtliche Fragen weiterhin in der Klärung. Auch der BVDM setzt sich gemeinsam mit den Verbänden der Wertschöpfungskette Druck für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Umsetzung ein. Im Juli 2026 haben die Verbände hierzu ein gemeinsames Forderungspapier an die zuständigen Bundesministerien übermittelt.

Deshalb möchten wir Ihnen heute vor allem eines zusichern:

Wir behalten die Entwicklung der PPWR für Sie im Blick und unterstützen Sie bei den Anforderungen, die unsere Produkte und unsere Rolle als Lieferant betreffen.

Wenn Sie bereits konkrete Fragen zu einer von uns gelieferten Verpackung haben oder Unterlagen für Ihre PPWR-Dokumentation benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Ein Artikel von Daniela
Ich arbeite seit 2020 bei der Wollenhaupt GmbH und stehe unseren Kunden im Bereich Beratung, Auftragsannahme und -abrechnung zur Verfügung. Seit 2024 verfasse ich für Sie informative Artikel über die großen und kleinen "Geheimnisse" unserer Arbeit.